Die Hochadeligen Stifte

Mitglieder des Rietberger Grafenhauses sind schon sehr früh in zahlreichen Stiften nachzuweisen. Dabei spielten die Hochadeligen Stifte stets eine bevorzugte Rolle

Sowohl Franz Adolph Wilhelm, als auch dessen Schwestern Leopoldine und Bernhardine Sophie traten in Hochadelige Stifte ein. Franz Adolph Wilhelm in die Domstifte Köln und Straßburg und seine Schwestern nach Essen.

Hier ist noch ein ganz später Abglanz der Herkunft der Familie der Reichsgrafen von Ostfriesland und Rietberg und deren Frauen zu spüren.

Hochadelig nannten sich viele Stifte. Nach dem Selbstverständnis des Hochadels - und nur dieses, keineswegs aber kaiserliche Standeserhöhungen wurden als Grundlage genommen - waren dies aber nur die wenigsten Stifte. Bei den Herrenstiften kamen eigentlich nur Köln und Straßburg, bei den Damenstiften neben Essen noch Herford, Quedlinburg (protestantisch) und Thorn, Elten und Vreden in Betracht.

Im Gegensatz zu den anderen Stiften wurden hier - bis auf wenige von Papst und Kaiser erzwungene Aufnahmen - nur altadelige und über die Mütter vererbte freie Grafengeschlechter aufgenommen. Da konnte der Kaiser eine Familie schon seit hundert Jahre gefürstet oder zu Reichsgrafen erhoben haben, die Stammbäume genügten nicht!

Deshalb ist darauf hinzuweisen, daß zwischen der Familie Kaunitz und der Familie Ostfriesland-Rietberg ein erheblicher Unterschied in der Stiftsfähigkeit bestand. Kein Kaunitz konnte jemals auf einem der wirklich hochadeligen Stifte aufgeschworen werden!

In Essen ereignete sich ein interessanter Fall. Die Fürsten von Liechtenstein versuchten eine Tochter in Essen zu präbendieren. Das gräfliche Kapitel lehnte ab. Die Liechtenstein versuchten es nochmals mit Protektion. Es erfolgte wieder eine Ablehnung. Inzwischen hatte die Kandidatin geheiratet. Nun wollte die Familie aber wenigstens die Stiftsfähigkeit attestiert bekommen. Auch das wurde abgelehnt! Auch hier war es so, daß sowohl die Familie Liechtenstein als auch etliche der einheiratenden Frauen nicht Reichsfreien Standes waren. Damit war die Stiftsfähigkeit nicht gegeben.

In Zweifelsfragen bei der Stiftsfähigkeit von Bewerberinnen richtete man Anfragen an die Domstifte in Köln und Straßburg als oberster Instanz dieses elitären Kreises, der sein Selbstverständnis ohne Kaiser und Papst bestimmte und alle gleichmacherischen Ansinnen von dieser Seite bis zum Ende des alten Reiches abwehren konnte.

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